Kinder anschnallen
Grundsätze:
Kinder bis zu einer Größe von 150 cm brauchen einen Kindersitz. Wer mit 12 Jahren noch
nicht 150 cm groß ist, muss keinen Kindersitz mehr benutzen, sollte es aber sinnvollerweise
tun.
Problem Beckengurt:
Für Beckengurte gibt es keine Babysitze bis 10 kg und auch keine Sitze über 25 kg
Körpergewicht (über 7 Jahre). Sitzerhöhungen sind für Beckengurte nicht zugelassen. Der
Beckengurt allein ist als Sicherung eines z.B. 5-jährigen Kindes völlig unzureichend. Er sitzt
zu hoch über dem Bauch. Bei einem Unfall würde der Körper wie ein Taschenmesser
zusammenklappen und sich der Gurt dabei tief in die Bauchorgane eindrücken (Gefahr
innerer Verletzungen). Erst bei größeren Kindern sitzt der Beckengurt einigermaßen da, wo
er hingehört: über den Beckenknochen, was dann innere Verletzungen in Grenzen hält. Wer
nun z.B. als Fahrer mit drei Kindern eine Fahrgemeinschaft und keinen Beckengurtsitz (es
gibt nur zwei davon: Römer Vario und Römer VIP 2) hat, setzt sein Kind nach vorne, wo es
einen Dreipunktgurt und auch eine Kopfstütze hat.
Mitnahme von Kindern im Auto